Die RA-MICRO E-F-S Kanzleigründer-Finanzierung
Für Kanzleigründer bietet RA-MICRO befristet auf die ersten zwei Jahre nach Zulassung eine praktische Starthilfe für die ersten beiden Arbeitsplätze in der Kanzlei. Die RA-MICRO E-F-S Kanzleigründer-Finanzierung beinhaltet Sonderkonditionen für die RA-MICRO Kanzleisoftware und für eine Aufnahme in den Deutschen Anwaltssuchdienst DASD. Es gelten folgende Regelungen:
- In den ersten 12 Kalendermonaten nach Vertragsabschluss nutzen Sie die Software KOSTENLOS.
- Ab dem 13. Kalendermonat zahlen Sie 50 % der vereinbarten Entgelte.
- Ab dem 25. Kalendermonat zahlen Sie die vereinbarten Entgelte in voller Höhe.
- Die RA-MICRO E-F-S Kanzleigründer-Finanzierung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren und kann mit einem RA-MICRO Vertragshändler vereinbart werden.
- Für den erfolgreichen Kanzleistart stehen Ihnen im RA-MICRO E-TV Archiv eine Reihe von E-TV Aufzeichnungen zu den einzelnen Programmmodulen kostenlos zur Verfügung.
Mehr Starthilfe!